Führerscheine

Klasse Fahrzeug Alter V* Bemerkungen
Krafträder mit u. ohne Beiwagen, >50ccm, bbH>45km/h, zunächst beschränkt auf <=25kW(34PS), Verhältnis Leistung/Gewicht <=0,16kW/kg,nach zwei Jahren prüfungs- u. antragsfreie Aufhebung der Beschränkung 18 Direkteinstieg in unbegrenzte Kl. A ab 25 Jahre

Einschluss: A1 und M

Leichtkrafträder >50ccm <=125ccm, <=11kW, bei Fahrern unter 18 Jahren: 80km/h bbH 16 Einschluss: M
Kleinkrafträder (Mopeds/Mokicks) und Fahrräder mit Hilfsmotor <=50ccm u. <=45km/h bbH 16 Einschluss: keine
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, bbH<=45 km/h, Fremdzündungsmotoren <=50 ccm, max. Nutzungsleistung 4kW bei anderen Verbrennungsmotoren, max. Nenndauerleistung 4 kW bei Elektromotoren; * 16 Einschluss: keine

* bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse auf 350kg begrenzt, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen
Kfz <=3.500kg, mit Anhänger <=750kg, <=8 Sitzplätze außer Führersitz, Kombination aus Zugfahrzeug Kl. B u. Anhänger: zG<=3.500kg, wobei zGAnhänger <=Leermasse des ziehenden Fahrzeugs 18 Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen

Einschluss: L und M

Kombination aus Fahrzeug der Kl. B u. Anhänger > 750kg und Kombination, die nicht unter Klasse B fällt. 18 B Bei Lkw mit durchgehender Bremse u. bestimmten Geländefahrzeugen Anhängelast <=1,5fache der zG des ziehenden Fahrzeugs. Einschluss:keine
Kfz>3.500kg zG; <=8 Sitzplätze außer Führersitz, mit Anhänger <=750kg zG 18 B Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7.500kg zG einschl. Anhänger. Einschluss: C1
Kombination aus Fahrzeug der Kl. C u. Anhänger >750kg zG (Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge) 18 C Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7.500kg zG einschl. Anhänger. Einschluss: BE,C1E,T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Kfz >3.500kg zG, aber <=7.500kg zG; <=8 Sitzplätze außer Führersitz mit Anhänger <=750kg zG 18 B Einschluss: L und M
Kombination aus Fahrzeug der Kl. C1 und Anhänger >750kg zG, zG der Kombination <= 12.000kg, zG des Anhängers <= Leermasse des Zugfahrzeugs 18 C1 C1 1Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7.500kg zG einschl. Anhänger. Einschluss: BE sowie D1E u. DE, sofern Vorbesitz D1, bzw. D
Land- oder forstwirtschaftlich genutze Zugmaschinen bbH <= 60km/h; wenn Fahrer unter 18Jahren: max. 40km/h
16

18

Einschluss: L und M
Land- oder forstwirtschaftlich genutze Zugmaschinen bbH <= 32km/h; mit Anhängern <= 25km/h; selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit bbH <=25km/h 16 Einschluss: keine